Bedingungsloses Grundeinkommen: Hirngespinst oder realistische Option?

Bis vor kurzem galt das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) im besten Fall als Hirngespinst von realitätsfremden Idealisten. Aber ein Gegenwind kommt gerade aus der Politik, aus dem Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgericht und aus der Dynamik ökonomischer Veränderungen: Mit der zunehmenden Digitalisierung werden – so die gängige Annahme – viel Jobs ersatzlos wegfallen..

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Hängematte am Strand
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Bedingungsloses Grundeinkommen: soziale Hängematte oder unverzichtbarer Baustein für einen modernen Sozialstaat?

von Dr. Gerd Rudel

Bis vor kurzem galt das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) im besten Fall als Hirngespinst von realitätsfremden Idealisten.[1] Weniger Wohlmeinende kanzelten es als „bezahltes Nichtstun“ (SPD-Chefin Andrea Nahles)[2] ab oder malten gar das „Ende des Sozialstaates“ (Christoph Butterwegge)[3] an die Wand. Doch allmählich scheint sich der Wind zu drehen. Zu offensichtlich nämlich sind mittlerweile die Schwächen des unter dem Begriff „Hartz IV“ bekannten deutschen Grundsicherungsmodells und insbesondere seiner Sanktionsmöglichkeiten. Der Gegenwind kommt aus der Politik, aus dem Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts[4] und aus der Dynamik ökonomischer Veränderungen: Mit der zunehmenden Digitalisierung werden – so die gängige Annahme – viel Jobs ersatzlos wegfallen.[5]

Dass die Debatte nicht mehr nur in den Workshops weniger Spezialist*innen oder engagierter Sozialpolitiker*innen stattfindet[6], sondern die Schlagzeilen der „Qualitätsmedien“ erreicht hat, ist nicht zuletzt einer Intervention des grünen Bundesvorsitzenden Robert Habeck zu verdanken[7]. Vor allem seine Kritik an den Hartz IV-Reformen und den darin enthaltenen Sanktionen war grundlegend – und für einen grünen Spitzenpolitiker (seine Partei hatte die Schröder‘sche Agenda 2010 in der rot-grünen Koalition ja mitgetragen!) in ihrer Schärfe geradezu radikal.

Kritik an Hartz IV

Drei Punkte sind bei dieser Kritik[8] hervorzuheben: Zum einen betont Habeck, der Grundgedanke der Agenda-Reformen, das „Fordern und Fördern“ und der im Grunde neoliberale Verweis auf die Verantwortung jedes und jeder einzelnen für das eigene Wohlergehen, sei „im Kern ein unpolitischer Gedanke, denn er individualisiert politisch-strukturelle Probleme“ – was nicht zuletzt mit einer Abwertung und Diskriminierung der Betroffenen einhergeht.[9] Zum anderen wurde – so Habeck weiter – mit Hartz IV die Grundlage für die Entstehung eines riesigen Niedriglohn-Sektors und für das Stagnieren der Reallöhne in Deutschland gesorgt. Und zum dritten habe die Agenda 2010 zu einer tiefgreifenden Verunsicherung nicht nur der unmittelbar Betroffenen geführt, sondern Abstiegsängste bis in die Mittelschicht erzeugt, die nicht zuletzt das Erstarken rechtspopulistischer Strömungen begünstigt habe.

Ob dagegen die von Habeck aufgezeigten Lösungswege tatsächlich zielführend sind, mag mit guten Gründen[10] zu bezweifeln sein. Wichtiger ist, dass mit seinem Debattenbeitrag das Thema Grundsicherung wieder in den Mittelpunkt politischer Kontroversen gesetzt wurde.

Die Diskussion in der Bundesrepublik ist bislang allerdings ziemlich unübersichtlich. Modelle und Begriffe schwirren dabei so munter durch den Debattenraum, dass oft genug nicht mehr deutlich wird, worüber man eigentlich redet. Bürgergeld, Grundsicherung, Grundeinkommen, in welcher Höhe, mit welchen Bedingungen, mit oder ohne Sanktionsmöglichkeiten – da wird alles durcheinander gewirbelt. Wenn beispielsweise Berlins Regierender Bürgermeister von einem „solidarischen Grundeinkommen“ spricht, dann stellt sich bei näherer Betrachtung heraus, dass er eigentlich einen auf Dauer gestellten 2. Arbeitsmarkt meint. „Aufgemöbelte“ Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen also, wie man sie aus den 90er Jahren kennt[11]. Der DGB kommt über eine „Reform“ von Hartz IV (höherer Regelsatz, fünf Monate längeres Arbeitslosengeld bei einer Mindesteinzahlungszeit in die Arbeitslosenversicherung von 10 Jahren) erst gar nicht hinaus.[12] Für ein „echtes“ BGE macht sich bislang von den Berliner Spitzenpolitiker*innen einzig Katja Kipping von der Linkspartei stark[13]. Allerdings sind ihre Vorschläge, die sie mithilfe einer negativen Einkommensteuer umsetzen will, sogar in der eigenen Partei umstritten.

Ein „Garantieeinkommen für alle“ nennt sich der Vorschlag, der derzeit von Bündnis 90/DIE GRÜNEN favorisiert wird.[14] Dabei handelt es sich – ähnlich wie bei Habeck – aber nicht um ein BGE, weil es weiterhin eine Bedürftigkeitsprüfung im Hinblick auf andere Einkommensarten und das eventuell vorhandene Partnereinkommen (was im Partei-Vorschlag wegfallen soll, nicht aber im ifo-Gutachten!) geben soll. Vorgesehen ist eine Zusammenlegung von ALG II, Wohngeld und Kinderzuschlag sowie eine automatische Auszahlung durch das Finanzamt. Damit soll eine Entbürokratisierung der Antragstellung und eine 100-prozentige Auszahlungsquote erreicht werden: Wer einen Anspruch auf eine Leistung hat, soll diese auch bekommen. Einen Fortschritt gegenüber der jetzigen Hartz IV-Regelung wäre in diesem Vorschlag auch durch den Wegfall der Sanktionen und Verbesserungen bei den Zuverdienst-Möglichkeiten vorgesehen. Das sog. „Schonvermögen“, also das Vermögen, das bei der Bedürftigkeitsprüfung unberücksichtigt bleiben darf, soll auf 60.000 Euro angehoben werden. Die Aussagen zu einer echten Erhöhung der Regelsätze bleiben dagegen vage. Eine Erhöhung um 100 Euro wird sogar ins Reich der Utopie verwiesen.

Echte Fortschritte in Richtung einer konkreten Umsetzung[15] sind angesichts der hier nur sehr knapp skizzierten „Gemengelage“ politischer Vorschläge in Deutschland also eher nicht zu erwarten.

Erfahrungen weltweit

Schauen wir uns deshalb in der Welt außerhalb Deutschlands um, wo zumindest ansatz- und probeweise mit dem BGE experimentiert wird.[16]

In Finnland lief bis Ende 2018 ein Modellversuch mit 2000 Teilnehmenden, zufällig ausgewählten Arbeitslosen, die jeweils ein Grundeinkommen von 560 Euro pro Monat (was ihrer bisherigen Arbeitslosenhilfe entsprach) erhielten. Zuverdienste wurden – im Gegensatz zur geltenden Gesetzeslage – nicht angerechnet, Antragstellung und sonstige Bürokratie fiel ersatzlos weg. Eine endgültige Auswertung des Projekts, das von der mittlerweile konservativen finnischen Regierung nicht verlängert wurde, liegt bislang nicht vor. Es gibt jedoch etliche positiv stimmende Erfolgsberichte, die allerdings eher von relativ gut qualifizierten und motivierten BGE-Bezieher*innen stammen. Kritisch anzumerken bleibt, dass das finnische Experiment vornehmlich auf die vom BGE freigesetzte Eigeninitiative baute und zusätzliche Hilfen für gering qualifizierte und von den Anforderungen des Arbeitsmarkts überforderte Menschen nicht vorgesehen waren. Immerhin zeigte sich: Das Grundeinkommen macht gesünder und zufriedener, aber es bringt nicht automatisch einen Job.[17] Aber das durfte natürlich auch nicht erwartet werden - es sei denn, man bleibt in den Kategorien des Hartz IV-Denkens befangen.

In Afrika laufen seit einigen Jahren erste Experimente, um mit Hilfe des bedingungslosen Grundeinkommens die dort grassierende Armut zu mildern.[18] Ein Pilotprojekt,  in Namibia bereits von 2007 bis 2009 durchgeführt, hatte durchaus vielversprechende Ergebnisse: Nach Angaben der Basic Income Grant Coalition, die dieses Projekt finanzierte,  wurde dort im Testgebiet das bedingungslose Grundeinkommen dafür genutzt, um mehr  Kinder in die Schule zu schicken (90 Prozent Zuwachs!) und etwas gegen die Unterernährung der Kinder zu unternehmen (Rückgang von 42 Prozent auf 10 Prozent innerhalb eines Jahres!).

Auch die gemeinnützige US-Organisation GiveDirectly ist in Sachen BGE in Afrika engagiert.  Im Oktober 2016 startete sie in einem Dorf im Bondo-Distrikt von Kenia ein zweijähriges Pilotprojekt. Und seit Januar 2018 erhalten 20.000 Erwachsene aus knapp 300 Dörfern in den Regionen Siaya und Bomet die freilich sehr niedrigen Zuschüsse. Ein Drittel der Menschen in diesen Regionen leben unter der kenianischen Armutsgrenze, die von der Regierung auf ein monatliches Pro-Kopf-Einkommen von 15 US-Dollar für Landbewohner und 28 US-Dollar für Stadtbewohner festgelegt worden ist.  Dementsprechend gering ist auch das BGE: 20 US-Dollar sollen in den ländlichen Regionen ausreichend sein. Obwohl bislang noch keine systematische Auswertung der Auswirkungen des dort gezahlten BGE vorliegt, scheinen die ersten Erfahrungen ermutigend zu sein:  Die Menschen haben viele Ideen, dieses Geld ihren Bedürfnissen und Notwendigkeiten entsprechend auszugeben. Zum Beispiel, um ein Gewächshaus auf dem Bauernhof der Familie zu bauen. Oder um – gemeinsam mit anderen Familien - einen Nachhilfelehrer für ihre Kinder zu bezahlen. Oder um gemeinsam zu sparen und auf diese Weise monatlich einer Person eine größere Investition (Kauf von Nutztieren, Sanierung des Hauses, Bezahlung von Schulgebühren usw.) zu ermöglichen. Man darf gespannt sein, ob sich diese positiven ersten Eindrücke bei einer systematischen Auswertung bestätigen.

Wer soll das bezahlen?

Ein Grundeinkommen in Deutschland, das mehr sein will als die Pauschalisierung bisheriger Transferleistungen[19], müsste derzeit ca. 1.150 bis 1.400 Euro betragen. Wenn man von einer Höhe von 1.200 Euro ausgeht, wie z. B. Ronald Blaschke, einer der besten Kenner der Materie hierzulande, vorschlägt[20], um eine echte Existenzsicherung und gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten, dann dürfte klar sein: Ein solches Grundeinkommen lässt sich nicht im gegebenen Rahmen der bisherigen Sozialbudgets finanzieren, sondern nur durch eine Umverteilung von oben nach unten. Ein BGE wäre demnach auch ein Beitrag dazu, die in Deutschland immer weiter auseinanderklaffende Schere zwischen Arm und Reich wenigsten ein bisschen zu schließen. Ob und in welchem Maße das allerdings gelingt, ist dann keine Frage guter Argumente pro oder contra BGE, sondern eine Frage der gesellschaftlichen und politischen Kräfteverhältnisse. Insofern dürfte gerade die Debatte über die Notwendigkeit des BGE ein wichtiger Hebel dafür sein, Gerechtigkeitsfragen, auch materieller Art, wieder stärker auf die politische Tagesordnung zu setzen.

Bleibt ein letztes Argument, das insbesondere BGE-Kritiker aus dem linken politischen Spektrum vorbringen. Christoph Butterwegge formuliert es so: „In einer Arbeitsgesellschaft resultieren der soziale Status und das Selbstwertgefühl der Menschen jedoch aus der Erwerbsarbeit.“[21] Dieses auf den ersten Blick so überzeugend daherkommende Axiom übersieht aber zumindest zweierlei: Im Deutschland des 21. Jahrhunderts greift dieser traditionelle Arbeitsbegriff längst nicht mehr. Arbeit wird heute nicht mehr nur als „Erwerbsarbeit“ buchstabiert. Pflegearbeit, Familienarbeit, vielfältiges ehrenamtliches Engagement – all das nimmt mittlerweile beträchtliche Zeit in Anspruch, und verdient Anerkennung, auch monetärer Art im Form des BGE. Und was die Frage des Selbstwertgefühls angeht, mag dies für den wohlbestallten Politik-Professor zutreffen. Die vielen Mini-Jobber, Aufstocker und Doppelt- und Dreifach-Berufstätigen sehen das jedoch bestimmt ganz anders: für sie ist das BGE ein wichtiger Baustein eines modernen Sozialstaats im 21. Jahrhundert.


[1] Als ein Beispiel unter vielen möge dieses Zitat genügen: „Der auf den ersten Blick phantastisch anmutende Vorschlag erweist sich bei näherer Betrachtung als Ausdruck ökonomischer Phantasmen.“ (Eberhard Eichenhofer: Sozialversicherung und Grundeinkommen. In: APuZ51-52/2007, S. 24)

[2] In einem Interview mit der Welt, das am 30.12.2018 veröffentlicht wurde.

[3] Auch hier nur ein Hinweis unter vielen: Christoph Butterwegge: Gerechtigkeit sieht anders aus. In: NDR.de, 12.11.2018

[4] Seit dem 15.01.2019 verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, ob die Leistungskürzungen für Hartz-IV-Empfänger die Grundrechte verletzen.

[5] Vgl. etwa Bernhard Neumärker: Der digitale Wandel fordert ein Grundeinkommen. In: NDR.de, 12.11.2018

[6] Wir verweisen dafür als Zusammenfassung auf den Beitrag "Grundeinkommen: Basis für das gute Leben" auf diesem Portal.

[7] Robert Habeck: Anreiz statt Sanktionen, bedarfsgerecht und bedingungslos. In: gruene.de, 14.11.2018

[8] Diese Kritik ist sicher nicht neu. Und für Habecks Thesen gibt es eine Vielzahl von Belegen. Vgl. z.B. als Überblick Tom Krebs: Was kommt nach Hartz IV? In: makronom.de, 17.01.2019. Ganz ähnlich im Bericht über den Kongress „Hat Hartz IV eine Zukunft“ in der SZ vom 23.01.2019 (Alexander Hagelüken/Henrieke Rossbach: Gegendemo im Dom. In: SZ, 23.01.2019, S.17)

[9] Schröders Diktum „Es gib kein Recht auf Faulheit“ ist dafür bezeichnend. Vgl. dazu die treffende Kritik von Ulrich Schneider: Es geht nicht um die Disziplinierung der Armen, sondern um die Legitimierung der Reichen – ein Gedanke zur Sanktionen-Debatte. In: der-paritaetische.de, Presseblog vom 15.01.2019.  Vgl. auch ders.: Working poor. Armut jenseits der Sanktionen. In: Blätter für deutsche und internationale Politik 1/2019, S. 9-12

[10] Siehe dazu z.B. den Beitrag seines Parteikollegen Wolfgang Strengmann-Kuhn (Garantiesicherung! Aber wie? Kommentar zum Beitrag von Robert Habeck. In: strengmann-kuhn.de, 29.11.), der sich u.a. gegen die von Habeck nach wie vor vorgesehene Bedürftigkeitsprüfung wendet.

[11] Anna Lehmann: Kipping und Müller zu Grundeinkommen - Recht auf Arbeit? Recht auf Faulheit? In: taz, 17.04.2018

[12] Vgl. Tina Groll: DGB will 1,6 Millionen Menschen aus Hartz IV holen. In: ZEIT ONLINE, 05.12.2018 

Im Gegensatz zum Dachverband gibt es in Einzelgewerkschaften (z.B. ver.di) durchaus starke Bestrebungen pro BGE. Vgl. Ronald Blaschke: Ver.di-Basis macht wieder für Grundeinkommen mobil. In: grundeinkommen.de, 09.01.2019

[13] Vgl. die Beiträge zum Thema Grundeinkommen auf ihrer Homepage.

[14] Vgl. Hartz IV hinter uns lassen. Beschluss der Bundesarbeitsgemeinschaft Wirtschaft & Finanzen, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,   02.12.2018 Eine ausführliche Darstellung und verschiedene Modellrechnungen finden sich in Maximilian Blömer/Andreas Pleicher: Ein „Garantieeinkommen für alle“. Ifo-Forschungsberichte 97/2018, München, Dezember 2018 

[15] Der einzige konkrete Versuch, der bislang in Deutschland gestartet wurde, beruht auf einer privaten, spendenfinanzierten Aktion: Der Verein „Mein Grundeinkommen“ verloste bislang 258 Grundeinkommen in Höhe von 1000 Euro monatlich, die ein Jahr lang ausgezahlt wurden. Zu den damit gemachten Erfahrungen vgl. Michael Bohmeyer/Claudia Cornelsen: 1000 Euro mehr im Monat – auch für Managersöhne und Sozialamtbetrüger. In: zeit.de, 23.01.2019

[16] Als sehr knappen Überblick vgl. Lea Hampel: Geld für alle. In: Süddeutsche Zeitung Nr. 298, 28.12.2018, S. 19

[17] Zu den finnischen Erfahrungen vgl. Kristina Antonia Schäfer: So geht es den Teilnehmern nach zwei Jahren Grundeinkommen. In: wiwo.de, 30.12.2018. Mittlerweile liegt eine erste Auswertung vor: Olli Kangas/Signe Jauhiainen/Miska Simanainen/Minna Ylikännö (Hrsg.) The basic income experiment 2017–2018 in Finland. Preliminary results. Ministry of Social Affairs and Health, Helsinki 2019

[18] Vgl. zum Folgenden Silja Fröhlich: Afrika testet das bedingungslose Grundeinkommen. In: DW.com, 05.12.2018

[19] Ein Grundeinkommen, das diese Bezeichnung verdient, ist auch kein Ersatz für alle denkbaren Sozialleistungen und damit auch nicht das von Kritikern oft beschworene „Ende des Sozialstaats“. Das BGE sichert Grundbedürfnisse ab, nicht weniger, aber auch nicht mehr. Für individuelle Mehrbedarfe wird es auch weiterhin zusätzliche Leistungen auf Antrag geben müssen.

[20] Ronald Blaschke: Die Höhe des Grundeinkommens. In: grundeinkommen.de, 22.01.2019

[21] Christoph Butterwegge: Grundeinkommen und soziale Gerechtigkeit. In: APuZ 51-52/2007, S. 30